Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Industriestraße 19
42929 Wermelskirchen
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Schönfeld & Weber GmbH ist eine Kfz-Meisterwerkstatt in Wermelskirchen und übernimmt Wartungsarbeiten und Instandsetzung aller Automobil-Marken, Motorreparaturen, Fahrzeugumbauten, Spezialumbauten, Karosserie- und Lackarbeiten.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Auf dieser Webseite erhalten die Besucher Informationen über die Werkstatt sowie deren Öffnungszeiten. Es ist möglich, die Werkstatt über das Kontaktformular oder Telefon sowie E-Mail zu kontaktieren.
Jobsuchende haben außerdem die Möglichkeit über offene Stellen sich zu informieren oder über die obengenannten Kontaktmöglichkeiten zu Bewerben.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 20.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 20.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Schönfeld & Weber GmbH
Industriestraße 19
42929 Wermelskirchen
E-Mail: info@kfz-sw.de
Telefon: 0 21 96 88 78 36
Link zur Website: https://kfz-sw.de/
Quelle: eRecht24